[ Auszug: (1) Der laufende Unterhalt ist durch Zahlung einer Geldrente zu gewähren.
Die Rente ist monatlich im Voraus zu entrichten. Der Verpflichtete
schuldet den voll ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]